Nutzungsbedingungen für Elektronische Rechnungen im Fact.pt-Service
Einleitende Erwägungen
Das Gesetzesdekret Nr. 256/2003 vom 21. Oktober hat die Richtlinie Nr. 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember, die die Richtlinie Nr. 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai geändert hat, in die innerstaatliche Rechtsordnung umgesetzt, um die für die Rechnungsstellung im Bereich der Mehrwertsteuer geltenden Bedingungen zu vereinfachen, zu modernisieren und zu harmonisieren, und hat die Ausstellung, Aufbewahrung und Archivierung von Rechnungen auf elektronischem Weg ermöglicht.
Das genannte Gesetz änderte Artikel 35º Nr. 10 des Mehrwertsteuergesetzes und erlaubte, dass Rechnungen oder gleichwertige Dokumente vorbehaltlich der Annahme durch den Empfänger auf elektronischem Weg ausgestellt werden, sofern die Authentizität ihrer Herkunft und die Integrität ihres Inhalts durch Anbringung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder die Verwendung eines fortgeschrittenen Datenaustauschsystems gewährleistet sind.
Darüber hinaus verfolgt das Gesetzesdekret Nr. 28/2019 vom 15. Februar im Wesentlichen die Ziele, die Gesetzgebung zu vereinfachen und den Steuerpflichtigen mehr Rechtssicherheit zu geben, indem verstreute Rechtsvorschriften in Bezug auf die Verarbeitung von Rechnungen und anderen steuerlich relevanten Dokumenten konsolidiert und aktualisiert sowie divergierende Vorschriften zur Aufbewahrung von Dokumenten für Zwecke der Mehrwertsteuer (IVA), der Körperschaftsteuer (IRC) und der Einkommensteuer natürlicher Personen (IRS) harmonisiert werden.
Auf diese Weise wurden die Voraussetzungen für die Dematerialisierung von Dokumenten geschaffen, die Einführung eines Systems der elektronischen Rechnungsstellung und der elektronischen Archivierung von Dokumenten gefördert, Unternehmen eine Senkung der Kosten für die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen ermöglicht, die Entwicklung und Nutzung neuer technologischer Instrumente durch Unternehmen angeregt und eine Philosophie der Innovation und Entbürokratisierung aufgenommen.
Das Gesetzesdekret 196/2007 vom 15. Mai legte die technischen Bedingungen für die Ausstellung, Aufbewahrung und Archivierung von Rechnungen oder gleichwertigen Dokumenten fest, die auf elektronischem Weg gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes ausgestellt werden.
Heutzutage stellt die elektronische Rechnung ein buchhalterisches und steuerliches Instrument von erheblichem Interesse für Unternehmen dar, da sie deren internen Materialeinsatz reduziert und den Dokumentenfluss beschleunigt.
Vertragsabschluss
Hiermit wird der vorliegende Dienstleistungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer geschlossen:
Dieser Vertrag ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website unter www.fact.pt/terms verfügbar sind, und richtet sich für Zwecke dieses Vertragsabschlusses nach den Definitionen und Vereinbarungen in Nr. 1 – Bedeutung der Begriffe – dieser oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie nach den Bestimmungen der übrigen Nummern derselben AGB.
1. Klausel
Allgemeine Bedingungen
Durch die Nutzung des Services und den Abschluss dieses Dienstes erklärt sich der Nutzer – in eigenem Namen oder in Vertretung seines Unternehmens (je nach Anwendbarkeit) – damit einverstanden, an die folgenden Bedingungen gebunden zu sein:
- Diese Bedingungen dienen dazu, die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen eines Fakturierungsprogramms mit der Komponente der Ausstellung, Aufbewahrung und Archivierung elektronischer Rechnungen durch den Anbieter an den Nutzer festzulegen.
- Diese Bedingungen können vom Anbieter regelmäßig ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden. Der Nutzer kann die jeweils aktuellste Fassung der AGB jederzeit unter folgender Adresse einsehen: www.fact.pt/terms;
- Jede Änderung des Services unterliegt diesen AGB.
- Die fortgesetzte Nutzung des Services durch den Nutzer nach etwaigen vom Anbieter vorgenommenen Änderungen stellt eine ausdrückliche Zustimmung zu diesen Änderungen dar;
- Die Verletzung einer der in den AGB festgelegten Bedingungen berechtigt den Anbieter, das Konto des zuwiderhandelnden Nutzers zu schließen;
- Obwohl der Anbieter ein solches Verhalten und solche Inhalte auf dem Service untersagt, versteht und akzeptiert der Nutzer, dass der Anbieter für in den Service eingestellte Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn er solchen Materialien ausgesetzt sein kann;
- Der Nutzer akzeptiert ausdrücklich und trägt das eigene Risiko bei der Nutzung des Services.
2. Klausel
Anwendbare Gesetzgebung und Gesetzliche Formalitäten
- Die Erbringung des Dienstes zur Ausstellung, Aufbewahrung und Archivierung elektronischer Rechnungen entspricht vollständig den gesetzlichen Formalitäten nach dem Gesetzesdekret 256/2003 vom 21. Oktober und dem Gesetzesdekret Nr. 28/2019 vom 15. Februar in der durch das Gesetzesdekret Nr. 48/2020 vom 03. August geänderten Fassung.
- Der vom Anbieter bereitgestellte Service gewährleistet:
- Die Authentizität der Herkunft der Rechnung;
- Die Integrität des Inhalts der Rechnung;
- Die Lesbarkeit der Rechnungen;
- Die Aufnahme der folgenden Elemente durch das jeweilige Programm:
- Fortlaufende Nummer des Dokuments;
- Datum und Uhrzeit der Ausstellung;
- Firmenbezeichnung und Steueridentifikationsnummer des Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringers;
- Übliche Bezeichnung und Mengen der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen;
- Der Nettopreis ohne Steuer und der geschuldete Steuerbetrag oder der Preis einschließlich Steuer;
- Der ausdrückliche Hinweis, dass es sich nicht um eine Rechnung handelt, in den Fällen, in denen dies zutrifft;
- Die Einfügung eines zweidimensionalen Barcodes (QR-Code) und eines eindeutigen Dokumentencodes (ATCUD);
- Die Integrität der Rechnungsfolge durch progressive und fortlaufende Datierung und Nummerierung innerhalb jeder Serie;
- Die Erfassung des Serienvalidierungscodes in jeder erstellten Serie;
- Die chronologische Validierung der als elektronische Rechnungen ausgestellten Nachrichten;
- Die Möglichkeit für den autorisierten Nutzer, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht erforderlichen Sicherungskopien anzufertigen;
- Die Archivierung der elektronisch ausgestellten Rechnungen auf Datenträgern;
- Die Aufrechterhaltung der Authentizität, Integrität und Verfügbarkeit des ursprünglichen Inhalts der elektronisch ausgestellten und empfangenen Rechnungen während des in Artikel Nr. 2 des Artikels 52º des Mehrwertsteuergesetzes vorgesehenen Zeitraums;
- Die Nichtabstreitbarkeit der Herkunft und des Empfangs der Nachrichten;
- Die Vermeidung von Duplikaten der elektronisch ausgestellten und empfangenen Rechnungen;
- Mechanismen, die die Überprüfung ermöglichen, dass das vom Rechnungsaussteller verwendete Zertifikat zum entsprechenden Ausstellungsdatum weder widerrufen noch abgelaufen oder ausgesetzt ist.
- Der Anbieter garantiert nicht die Annahme der elektronischen Rechnung durch den Empfänger; dessen Zustimmung und Annahme müssen vom Nutzer eingeholt und sichergestellt werden.
- Der Nutzer muss mit den Geschäftspartnern, mit denen er dieses System einführen möchte, eine schriftliche Vereinbarung über die elektronische Rechnungsstellung schließen.
- Der Nutzer ist verpflichtet, Sicherungskopien der elektronischen Datenträger zu besitzen, wobei die Originale und die Sicherungskopien an unterschiedlichen Orten und unter den erforderlichen Aufbewahrungs- und Sicherheitsbedingungen gelagert werden müssen, um den Verlust der Archive auszuschließen.
3. Klausel
Nutzungsbedingungen des Kontos
- Es gelten die in den AGB vorgesehenen allgemeinen Bedingungen, die die Eignung und Verantwortung des Nutzers regeln.
- Der Nutzer ist verantwortlich für alle Inhalte, die in sein Konto eingestellt werden, und für sämtliche Aktivitäten, die in seinem Konto stattfinden (auch wenn Inhalte von anderen Nutzern eingestellt werden, die Zugang zu seinem Konto haben). Durch das Übermitteln oder Offenlegen solcher Inhalte in öffentlich zugänglichen Bereichen des Services erklärt der Nutzer, Eigentümer dieser Inhalte zu sein, und stellt den Anbieter von jeglicher steuerlichen oder parafiskalischen Verantwortung frei, die mit der Verwaltung oder Ausstellung von Dokumenten verbunden ist.
- Der Nutzer trägt alle Risiken und Kosten, die mit der Nutzung des Services verbunden sind, erteilt dem Anbieter jedoch Befugnisse, in seinem Namen Dokumente auszustellen.
4. Klausel
Unterbeauftragung für Zwecke der elektronischen Rechnungsstellung
- Der Anbieter ist Inhaber eines von einer akkreditierten Stelle ausgestellten digitalen Zertifikats mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, als hierfür akkreditierte Einrichtung.
- Der Anbieter ist nicht auf unbestimmte Zeit an diese Behörde gebunden und kann daher ein digitales Zertifikat von jeder anderen akkreditierten Stelle erwerben.
- Mit diesem Vertrag und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erteilt der Nutzer dem Anbieter ausdrücklich Vertretungsbefugnisse, um in seinem Namen und auf seine Rechnung elektronische Rechnungen oder gleichwertige Dokumente auszustellen, aufzubewahren und zu archivieren.
- Die Rechnungen werden ausschließlich im PDF-Format (Portable Document Format) ausgestellt.
- Die vom Nutzer im Service ausgestellten Rechnungen werden vom Anbieter im Namen und auf Rechnung des Nutzers elektronisch mit digitaler Zertifizierung signiert und anschließend an deren Empfänger übermittelt.
- Der Anbieter gewährleistet die Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Formalitäten der Ausstellung, Aufbewahrung und Archivierung elektronischer Rechnungen gemäß der anwendbaren Gesetzgebung.
- Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für fehlende Ausstellung, Duplizierung, Inhalt oder sonstige Unregelmäßigkeiten bei der Ausstellung der Rechnung oder eines gleichwertigen Dokuments.
- Falls ein unvorhersehbarer vorübergehender Systemausfall oder übermäßig belastende Umstände eintreten oder den Anbieter vorübergehend daran hindern, die elektronische Signatur auf Rechnungen anzubringen, muss der Anbieter den Nutzer unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall muss der Nutzer für die unbedingt erforderliche Zeit bis zu einer erneuten Mitteilung des Anbieters auf Papier ausgestellte Rechnungen verwenden.
- Falls eine Störung des Services, des Dienstes der elektronischen Rechnungsstellung oder des Computersystems der Nutzer auftritt, muss der Erwerber des Dienstes auf Papier ausgestellte Rechnungen verwenden und den Anbieter von jeglicher Verantwortung für Schäden oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen jeglicher Art, insbesondere steuerlicher Natur, freistellen.
- Im Falle einer Prüfung des Nutzerkontos im Service durch die Steuerverwaltung stellt der Anbieter alle angeforderten Elemente und die gesetzlich erforderliche Zusammenarbeit zur Verfügung.
- Der Anbieter stellt eine Integration und einen Zugangskanal zu Diensten der Qualifizierten Elektronischen Signatur bereit, die von einer rechtlich befugten Drittpartei erbracht werden; der gesamte Vertragsprozess für den genannten Dienst obliegt dem Nutzer, sodass dem Anbieter keine Verantwortung für vorübergehende oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit, Funktionsstörungen dieses Dienstes oder Nichterfüllung durch die Drittpartei zugeschrieben werden kann.
5. Klausel
Nutzungsbedingungen
Die Nutzung des Services ist an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden, die integraler Bestandteil der AGB ist. Für Zwecke der elektronischen Rechnungsstellung gilt sie außerdem nach folgenden Bedingungen:
- Der Anbieter kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Nutzer oder Dritten mit Zugang zum Service durch Verzögerungen, Unterbrechungen, Fehler und Aussetzungen der Kommunikation, Mängel oder Ausfälle im Netz oder bei Kommunikationsdiensten, im Computersystem, bei Modems, in der Verbindungssoftware oder durch etwaige Computerviren entstehen.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, Ihren Zugang zur Website (oder zu Teilen davon) jederzeit vorübergehend oder dauerhaft mit oder ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder einzustellen.
- Falls der Service dauerhaft eingestellt wird, informiert der Anbieter den Nutzer 30 (dreißig) Tage im Voraus über das Datum, an dem die vorgenannte Schließung erfolgen wird.
- Nach Schließung des Kontos übermittelt der Anbieter dem Nutzer per E-Mail in einer komprimierten Datei und im PDF-Format sämtliche Dokumente, Daten und Informationen, die sich in dessen Konto befinden.
- Der Nutzer kann die Zusendung sämtlicher Informationen in anderer Form auf eigene Kosten verlangen.
- Die Datei zur Aufbewahrung und Archivierung der bis zum Zeitpunkt der Kontoschließung ausgestellten Rechnungen wird dem Nutzer ebenfalls zugesandt.
Für jede in diesen Bedingungen oder in den AGB nicht vorgesehene Situation oder wenn Zweifel hinsichtlich ihrer Auslegung entstehen, gelten zu allen Zwecken die Bestimmungen des portugiesischen Rechts.